Gartenservice
Gehölzschnitt ab Oktober: Was jetzt wieder erlaubt ist
Ende September steht die Heckenschere still. Ab dem 1. Oktober darf sie wieder ran. Und dann auch richtig.
Zwischen dem 1. März und dem 30. September gilt in ganz Deutschland eine Schonzeit für Gehölze. Sie steht in § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes. Viele Eigentümer kennen die Regel als „Heckenschnitt im Sommer verboten“. So stimmt das nicht. Verboten war nur ein Teil der Arbeiten – und genau dieser Teil ist ab Oktober wieder möglich.
Was von März bis September nicht erlaubt war
Das Gesetz nennt drei Eingriffe: abschneiden, auf den Stock setzen und beseitigen. Betroffen sind Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze. Gemeint ist der radikale Griff. Also das Zurückschneiden bis kurz über den Boden, das Roden, das Entfernen eines ganzen Strauchs.

Der Grund ist der Artenschutz. In dieser Zeit bauen Vögel ihre Nester, brüten und ziehen ihre Jungen groß. Eine Hecke ist dann kein Gartenelement, sondern eine Kinderstube.
Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit. Was er kostet, legen die Bundesländer selbst fest – die Spannen sind entsprechend unterschiedlich.
Was auch im Sommer erlaubt blieb
Das Gesetz macht selbst eine Ausnahme: schonende Form- und Pflegeschnitte sind das ganze Jahr über zulässig. Also der Schnitt, der den Zuwachs des laufenden Jahres wegnimmt oder die Pflanze gesund hält.
Praktisch heißt das: die Hecke in Form halten, den Trieb über dem Gehweg kürzen, kranke Äste herausnehmen. Das war im Juli erlaubt und ist es im Oktober auch. Ebenfalls ausgenommen sind Arbeiten, die der Verkehrssicherheit dienen – wenn ein Ast über die Straße hängt, muss niemand bis Oktober warten.
Warum Oktober bis Februar das eigentliche Zeitfenster ist
Ab dem 1. Oktober ist der starke Rückschnitt wieder möglich. Bis Ende Februar. Das ist kein Zufall: die Gehölze sind in der Ruhephase, das Laub ist ab, man sieht den Aufbau der Pflanze. Und die Hecke hat den ganzen Winter Zeit, den Schnitt wegzustecken, bevor sie im Frühjahr neu austreibt.

Wer eine Hecke seit Jahren nur oberflächlich geschnitten hat, merkt das jetzt: innen verkahlt, außen dicht, unten licht. Ein Verjüngungsschnitt im Herbst holt so eine Hecke zurück. Im Sommer geht das nicht.
Was Sie vor dem Schnitt prüfen sollten
Das Bundesnaturschutzgesetz ist nicht die einzige Regel. Viele Städte und Gemeinden haben zusätzlich eine Baumschutzsatzung. Sie kann für bestimmte Bäume ab einem gewissen Stammumfang eine Genehmigung verlangen – auch im Winter, auch im eigenen Garten. Ein Anruf bei der Gemeinde klärt das in fünf Minuten.
Und noch etwas gilt unabhängig vom Kalender: bewohnte Nester sind ganzjährig geschützt. Wer beim Schnitt eines entdeckt, lässt den Strauch stehen und macht an anderer Stelle weiter.
Kurz gemerkt
1. März bis 30. September: kein Roden, kein Auf-den-Stock-Setzen, kein Entfernen ganzer Gehölze.
Ganzjährig erlaubt: schonende Form- und Pflegeschnitte sowie Arbeiten für die Verkehrssicherheit.
1. Oktober bis 28./29. Februar: das Fenster für den starken Rückschnitt.
Vorher prüfen: Baumschutzsatzung der eigenen Gemeinde, bewohnte Nester.
Wenn die Hecke zu groß für die Leiter geworden ist
Ein Verjüngungsschnitt an einer alten Hecke ist Arbeit. Das Schnittgut füllt schnell einen Anhänger, und über Kopfhöhe wird es unbequem. Wir übernehmen den Schnitt und räumen hinterher auf – für einzelne Hecken ebenso wie für ganze Grundstücke in Reinhardshagen, im Kreis Kassel und in Hann. Münden.
Hecke, Bäume oder Grünflächen im Herbst: Sagen Sie uns kurz, worum es geht – wir schauen es uns an und melden uns zurück.
Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt. Redaktionell verantwortlich: WeserCare, Benjamin Yildiz – Rückfragen an info@wesercare.de.


